DSGVO. Kennen Sie alle Paragraphen zu Datenschutz und Sicherheit?

Viele Unternehmen legen Aufgaben in externe Hände: von der Raumpflege über die IT-Ausstattung bis zur Steuerberatung. Der Grund: Externe Dienstleister erledigen die Ihnen übertragenen Aufgaben schneller, besser, kostengünstiger. Die Aufgabe „Sicherstellung des Datenschutzes“ macht hier keine Ausnahme. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche – Ihr Geschäft.

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können betriebliche Datenschutz-Maßnahmen nicht mehr vernachlässigt werden. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Abmahnungen und hohe Strafen. Wenn in Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiter  regelmäßig personenbezogene Daten erheben und/oder verarbeiten, besteht die Pflicht des Unternehmens, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Dieser kann aus dem unternehmens-internen Personal stammen oder extern beauftragt werden.

Neben unseren Kernkompetenzen der Unternehmensberatung und Prozessanalyse, bieten wir Ihnen ab sofort auch unsere Unterstützung im Bereich IT-Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit an.  Wir stellen Ihnen gerne einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite oder unterstützen Sie mit einer individuellen Beratung und geben Ihnen die Mittel für einen regelkonformen Datenschutz an die Hand. Wenn Sie sich zunächst über die Erfordernisse des Datenschutzes für Ihren Betrieb klar werden wollen, bieten wir Ihnen einen Orientierungsworkshop zur DSGVO und anderen datenschutz-relevanten Themen an.

Sie wollen mehr über unsere Leistungen zum Thema IT-Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit erfahren? Sprechen Sie mit Thomas Eitner. Senden Sie eine E-Mail an t.eitner@mcbs-systemhaus.com oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 37 41/40 56 710.

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